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    fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

    Für Sie zusammengefasst
    • Wiederaufnahme des Börsenhandels für fox e-mobility.
    • Kapitalbeschlüsse nicht angefochten, Frist abgelaufen.
    • Rechtsmittel gegen Konkurs der Tochtergesellschaft eingelegt.

    EQS-Ad-hoc: fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    fox e-mobility AG: Wiederaufnahme des Börsenhandels – Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse – Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft

    09.04.2025 / 11:26 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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    Wiederaufnahme des Börsenhandels - Keine Anfechtung der Kapitalbeschlüsse - Rechtsmittel gegen Konkurseröffnung bei der Schweizer Tochtergesellschaft 

    Die Geschäftsführung der Börse Düsseldorf hat heute die am 3.2.2025 verfügte Handelsaussetzung in Aktien der fox e-mobility AG (ISIN: DE000A3EX222) aufgehoben.

    Die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.1.2025 gefassten Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung und den erforderlichen Kapitalerhöhungen sind nicht angefochten worden. Die gesetzliche Anfechtungsfrist ist abgelaufen. Der Detailplan für die zur Fortführung der Gesellschaft erforderliche Umsetzung der Kapitalmassnahmen wird bis zum 14.4.2025 vom Vorstand mitgeteilt werden.

    Die Gesellschaft hält direkt und indirekt über die Tochtergesellschaft Fox Automotive Switzerland AG i.L. („Fox Schweiz“) aktuell insgesamt noch 1.961.150 eigene Aktien

    Die Kursaussetzung sowie die in der Hauptversammlung am 31.1.2025 erklärten Widersprüche hatten die Werthaltigkeit der Patronatserklärung der Gesellschaft gegenüber der Fox Schweiz in Frage gestellt und das Kantonsgericht am 19.2.2025 dazu veranlasst, im provisorischen Nachlassverfahren den Konkurs der Tochtergesellschaft zu eröffnen. Der Verwaltungsrat hat Rechtsmittel zum Obergericht eingelegt. In einer Zwischenentscheidung hat das Obergericht die Vollstreckung des Konkurses durch das Konkursamt einstweilen bis zur im April erwarteten Entscheidung über die gesamte Beschwerde untersagt. Damit sind die Patent, Marken, Designrechte und sonstiges Intellectual Property zunächst weiterhin in der Fox Schweiz.

     

     

     

     

     

     

     

     



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    09.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    Medienarchiv unter https://eqs-news.com


    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: fox e-mobility AG
    Königsallee 61
    40215 Düsseldorf
    Deutschland
    Internet: www.fox-em.com
    ISIN: DE000A3EX222
    WKN: A3EX22
    Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg
    EQS News ID: 2113756

     
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    2113756  09.04.2025 CET/CEST

     

    Zusätzliche Unternehmensinformationen zur fox e-mobility Aktie

    Die fox e-mobility Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -21,05 % und einem Kurs von 0,015 auf Düsseldorf (09. April 2025, 10:59 Uhr) gehandelt.

    Auf 7 Tage gesehen hat sich der Kurs der fox e-mobility Aktie um -14,29 % verändert. Der Verlust auf 30 Tage beträgt -36,00 %.

    Die Marktkapitalisierung von fox e-mobility bezifferte sich zuletzt auf 696,25 Tsd..





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