Gericht entscheidet heute
Urteil zur Klimaklage gegen RWE könnte Klagewelle auslösen!
Das Oberlandesgericht Hamm fällt heute ein Urteil zur Klimaklage gegen RWE, das weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Klimaproteste weltweit haben könnte.
- OLG Hamm entscheidet über Klimaklage gegen RWE heute.
- Kläger fordert 17.500 USD für Hochwasserschutzprojekt.
- RWE weist Verantwortung für Klimawandel zurück.
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Im vielleicht bedeutendsten Umweltschutz-Prozess Europas fällt heute ein mit Spannung erwartetes Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm verkündet, ob der Zivilprozess des peruanischen Landwirts Saúl Luciano Lliuya gegen den Essener Energiekonzern RWE fortgeführt werden kann – oder endgültig scheitert.
Der Fall ist juristisches Neuland: Lliuya wirft RWE vor, durch seine Treibhausgasemissionen mitverantwortlich für das Abschmelzen der Andengletscher zu sein – und damit für ein steigendes Überflutungsrisiko in seiner Heimatstadt Huaraz. Der Kläger fordert deshalb, dass sich RWE mit rund 17.500 US-Dollar an einem lokalen Hochwasserschutzprojekt beteiligt. Der Betrag ergibt sich aus dem Anteil, den RWE laut wissenschaftlichen Berechnungen an den globalen Emissionen seit der industriellen Revolution haben soll: 0,47 Prozent.
Juristisch stützt sich Lliuya auf die sogenannte "Carbon Majors"-Datenbank, die die historischen Emissionen der weltweit größten fossilen Brennstoffproduzenten auflistet. RWE, einer der größten CO₂-Emittenten Europas, sei laut Kläger mitverantwortlich für die zunehmende Gefahr, die vom Gletschersee Palcacocha ausgeht. Dieser droht bei einem Abbruch des Gletschers oder Felssturz überzulaufen – mit potenziell katastrophalen Folgen für Lliuyas Haus.
RWE hingegen weist jegliche Verantwortung zurück. Ein einzelnes Unternehmen könne nicht für globale Klimaveränderungen haftbar gemacht werden, argumentiert der Konzern. Zwar fahre man die Kohlekraftnutzung schrittweise zurück, doch die rechtliche Grundlage für eine solche Klage fehle.
Im März hatten zwei unabhängige Sachverständige ihre Gutachten vorgelegt. Ergebnis: Das Überflutungsrisiko für das Grundstück des Klägers sei in den nächsten 30 Jahren zwar nicht ausgeschlossen, jedoch mit nur einem Prozent Eintrittswahrscheinlichkeit gering. Die Klägerseite, vertreten durch die renommierte Umweltanwältin Roda Verheyen, zweifelte die Einschätzung vehement an. Man habe die Gefahrenlage deutlich unterschätzt.
Die Märkte reagieren bislang gelassen: Die RWE-Aktie liegt am frühen Mittwochvormittag 0,2 Prozent im Minus bei 32,58 US-Dollar.









Autor: Pascal Grunow, wallstreetONLINE Redaktion
Die RWE Aktie wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Nachricht mit einem Minus von -0,09 % und einem Kurs von 32,62EUR auf Tradegate (28. Mai 2025, 09:18 Uhr) gehandelt.
