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ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V. / Betriebe ...
- Unternehmen entwickeln Hitzeschutz-Modelle für Mitarbeiter.
- Arbeitspflicht bleibt auch bei hohen Temperaturen bestehen.
- Homeoffice ist flexibel, aber kein allgemeiner Anspruch.
Betriebe erleichtern das Arbeiten auch bei Hitze / Brossardt: "Auch hohe Temperaturen befreien nicht von der Arbeitspflicht" München (ots) - Mit Blick auf die derzeitigen heißen Tage betont die vbw
- Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., dass viele Unternehmen in den letzten Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. vbw Hauptgeschäftsführer
Bertram Brossardt erklärt: "Die Unternehmen bieten zahlreiche organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen , die Lockerung von Bekleidungsregeln , sofern vorhanden, die
intensive Durchlüftung der Räume in den Nachtstunden oder die Bereitstellung geeigneter Getränke . Es ist Sache jedes einzelnen Unternehmens, nach den betrieblichen Verhältnissen Lösungen zu
finden. Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht."
Die Unternehmen sind bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad Celsius steigen zu lassen. Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine
unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. "Arbeitnehmer dürfen weder klimatisierte Räume noch 'Hitzefrei' verlangen. Der Arbeitgeber hat aber im Rahmen der nach dem Arbeitsschutzgesetz
durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung dafür zu sorgen, dass es nicht zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Beschäftigten am Arbeitsplatz kommt. Im Betrieb müssen Fenster oder Glaswände, durch
die es zu einer deutlichen Erhöhung der Raumtemperatur kommen kann, mit geeigneten Sonnenschutzsystemen ausgerüstet werden", so Brossardt weiter.
"Dort, wo Flexibilisierungsmöglichkeiten wie beispielsweise das Arbeiten im Homeoffice bestehen, kann die Arbeit an dem jeweils kühleren Ort erledigt werden, sofern dies organisatorisch und betriebsindividuell möglich ist. Einen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice gibt es aber nicht", betont Brossardt.
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